{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/56832/?format=json","ner_text":"Allein, mit diesem letzteren Antrage könnte sich der Finanzminister nimmermehr einverstanden erklären, weil die Bemessung einer indirekten Steuer eine zweifellos finanzielle Amtshandlung ist; weil es sich gerade bei diesen Gebühren um einen der wichtigsten und ergiebigsten Zweige des öffentlichen Einkommens handelt, welcher die ganze Aufmerksamkeit der Verwaltung in Anspruch nehmen wird, während die Gerichte, welche sogar die ihnen angesonnene einfache Aufschreibung der für Gerichtsakte verwendeten Stempelaufzahlungen über 20 fr. verweigerten, zu einer solchen Amtshandlung weder geneigt, noch geeignet sind; weil es Grundsatz ist, die Trennung der Verwaltung von der Rechtspflege allenthalben durchzuführen, es also nicht konsequent wäre, in diesem Zweige eine Ausnahme zu machen; weil weder den Finanzbehörden eine Haftung für die diesfälligen Amtshandlungen der Gerichte zugemutet, noch bestimmt werden könnte, an welche Behörde (Justiz- oder Finanz-) der Rekurs gegen eine Gebührenbemessung des Gerichtes zu gehen hätte.","ner_sample":{"text":"Allein, mit diesem letzteren Antrage könnte sich der Finanzminister nimmermehr einverstanden erklären, weil die Bemessung einer indirekten Steuer eine zweifellos finanzielle Amtshandlung ist; weil es sich gerade bei diesen Gebühren um einen der wichtigsten und ergiebigsten Zweige des öffentlichen Einkommens handelt, welcher die ganze Aufmerksamkeit der Verwaltung in Anspruch nehmen wird, während die Gerichte, welche sogar die ihnen angesonnene einfache Aufschreibung der für Gerichtsakte verwendeten Stempelaufzahlungen über 20 fr. verweigerten, zu einer solchen Amtshandlung weder geneigt, noch geeignet sind; weil es Grundsatz ist, die Trennung der Verwaltung von der Rechtspflege allenthalben durchzuführen, es also nicht konsequent wäre, in diesem Zweige eine Ausnahme zu machen; weil weder den Finanzbehörden eine Haftung für die diesfälligen Amtshandlungen der Gerichte zugemutet, noch bestimmt werden könnte, an welche Behörde (Justiz- oder Finanz-) der Rekurs gegen eine Gebührenbemessung des Gerichtes zu gehen hätte.","entities":[[53,67,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}