{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/56177/?format=json","ner_text":"Der Justizminister gründet diesen Antrag vorzüglich auf die in dem § 103 der Reichsverfassung vom 4. März 1849 enthaltene Bestimmung, welche aussagt: „In Strafsachen soll der Anklageprozeß gelten, Schwurgerichte sollen in allen schweren Verbrechen, welche das Gesetz näher bezeichnen wird, dann bei politischen und Preßvergehen erkennen.“","ner_sample":{"text":"Der Justizminister gründet diesen Antrag vorzüglich auf die in dem § 103 der Reichsverfassung vom 4. März 1849 enthaltene Bestimmung, welche aussagt: „In Strafsachen soll der Anklageprozeß gelten, Schwurgerichte sollen in allen schweren Verbrechen, welche das Gesetz näher bezeichnen wird, dann bei politischen und Preßvergehen erkennen.“","entities":[[4,18,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}