{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/55590/?format=json","ner_text":"Nachdem der Antrag des Justizministers vom 22. Dezember 1859 wegen Bestellung der Notare als Gerichtskommissäre und Festsetzung ihrer Zahl und ihrer Amtssitze für den ganzen Umfang der Kronländer, wo die Notariatsordnung gilt, die Zustimmung des Reichsrates nicht erhalten hat, so glaubte der Justizminister, den Antrag darauf beschränken zu sollen, daß diese Bestellung wenigstens in denjenigen Städten und Orten erfolge, in welchen Gerichtshöfe erster Instanz bestehen oder noch errichtet werden, sowie daß er ermächtigt werde, in Fällen, wo infolge dieser Verfügung eine Vermehrung der festgesetzten Zahl der Notare an einzelnen Orten notwendig sein sollte, diese nach Maß des Bedarfs zu verfügen.","ner_sample":{"text":"Nachdem der Antrag des Justizministers vom 22. Dezember 1859 wegen Bestellung der Notare als Gerichtskommissäre und Festsetzung ihrer Zahl und ihrer Amtssitze für den ganzen Umfang der Kronländer, wo die Notariatsordnung gilt, die Zustimmung des Reichsrates nicht erhalten hat, so glaubte der Justizminister, den Antrag darauf beschränken zu sollen, daß diese Bestellung wenigstens in denjenigen Städten und Orten erfolge, in welchen Gerichtshöfe erster Instanz bestehen oder noch errichtet werden, sowie daß er ermächtigt werde, in Fällen, wo infolge dieser Verfügung eine Vermehrung der festgesetzten Zahl der Notare an einzelnen Orten notwendig sein sollte, diese nach Maß des Bedarfs zu verfügen.","entities":[[23,38,"PER"],[246,257,"ORG"],[293,307,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"ORG,PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}