{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/54564/","ner_text":"Wellich solliches Vermigenle dann dem Eheleiblichen Vatte und hinterlassenen Wittiber Bartlme Mayr bis zu das Khindt das 20 Jährige Alter erraicht haben wirdet vollstendig zum Genus gegen deme eingeraumbt worden Das selber gleichwohlen (wie es ohne das seine Väterliche Pflicht und Obligenheit gebiretnt zuerziechen, und in allen nach Standts gebrauch zuverpflegen auch in ansechenheit ein und andern Fahrnus Posten in Kheine Beschreibung khomben das wenige disfahls erlauffende Uncöstl ohne Gelt des Khindts) alda abzufiehren und zubezallen schuldig sein solle. Hierbej es dann auch verblieben und Er Vatter deme in allen nachzukhomben zuegesagt und gnädig fürstlich Ober Ambt Gerichts Oberkeit nebst dem fir solchen Khindt einsmahlen bestölten Verthretter und Gerhaben Martin Oberparleiter das anloben und die Siglbith erstattet haben.","ner_sample":{"text":"Wellich solliches Vermigenle dann dem Eheleiblichen Vatte und hinterlassenen Wittiber Bartlme Mayr bis zu das Khindt das 20 Jährige Alter erraicht haben wirdet vollstendig zum Genus gegen deme eingeraumbt worden Das selber gleichwohlen (wie es ohne das seine Väterliche Pflicht und Obligenheit gebiretnt zuerziechen, und in allen nach Standts gebrauch zuverpflegen auch in ansechenheit ein und andern Fahrnus Posten in Kheine Beschreibung khomben das wenige disfahls erlauffende Uncöstl ohne Gelt des Khindts) alda abzufiehren und zubezallen schuldig sein solle. Hierbej es dann auch verblieben und Er Vatter deme in allen nachzukhomben zuegesagt und gnädig fürstlich Ober Ambt Gerichts Oberkeit nebst dem fir solchen Khindt einsmahlen bestölten Verthretter und Gerhaben Martin Oberparleiter das anloben und die Siglbith erstattet haben.","entities":[[86,98,"PER"],[771,791,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/8/"}