{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/54537/","ner_text":"Gleichergestalten hat die Kind der Verstorbenen Schwester Elisabeth seel des Petern Hueber Mesners zu Stephansdorf geweste Ehewirthin vi Vermögens Ergänzung und Einraumung, so auf ableiben deroselben entzwischen des hinterlassenen Kindes Gerhab Anna Grosvattern als Gerhaben und dem Wittwer ersagten Petern Hueber am 13.ten December anni elapsi vorgangen, grosmütterlich Agnes Mayrisches Erb 102 fl 44 - x und von denen 2 verstorbenen Schwestern 130 f 6 x also zusamen alda zuersuchen 232 fl 50 x Weillen ableiber erstbesagten Kinds Vermögen bis zu desselben erlangend 15 jährigen alters gegen Erziechung desselben zum Genuss erhalten, das Kind zumalen auch bis anhero die unterhaltung genossen, als kommet kein Zins auszusetzen. Die tochter und Schwester Margareth die Jüngere (massen die ältere mit gleichen Namen vorhero verstorben) hat ebenfals mütterliches Erb allda zuersuchen gleich denen übrigen 302 fl 44 x Der Zins fangt inhalt wiederholter Rechnung den 23ten July 1777 an, und macht bis solcher Zeit 1780 von 3 Jahren aus a 3 1/2 p. c.to 31 fl 42 x Ratum 23ten July 1780 bis Liechtmessen 1781 ab 1/2 Jahr 5 fl 17 x Latus 572 fl 33 x","ner_sample":{"text":"Gleichergestalten hat die Kind der Verstorbenen Schwester Elisabeth seel des Petern Hueber Mesners zu Stephansdorf geweste Ehewirthin vi Vermögens Ergänzung und Einraumung, so auf ableiben deroselben entzwischen des hinterlassenen Kindes Gerhab Anna Grosvattern als Gerhaben und dem Wittwer ersagten Petern Hueber am 13.ten December anni elapsi vorgangen, grosmütterlich Agnes Mayrisches Erb 102 fl 44 - x und von denen 2 verstorbenen Schwestern 130 f 6 x also zusamen alda zuersuchen 232 fl 50 x Weillen ableiber erstbesagten Kinds Vermögen bis zu desselben erlangend 15 jährigen alters gegen Erziechung desselben zum Genuss erhalten, das Kind zumalen auch bis anhero die unterhaltung genossen, als kommet kein Zins auszusetzen. Die tochter und Schwester Margareth die Jüngere (massen die ältere mit gleichen Namen vorhero verstorben) hat ebenfals mütterliches Erb allda zuersuchen gleich denen übrigen 302 fl 44 x Der Zins fangt inhalt wiederholter Rechnung den 23ten July 1777 an, und macht bis solcher Zeit 1780 von 3 Jahren aus a 3 1/2 p. c.to 31 fl 42 x Ratum 23ten July 1780 bis Liechtmessen 1781 ab 1/2 Jahr 5 fl 17 x Latus 572 fl 33 x","entities":[[58,133,"PER"],[245,249,"PER"],[300,313,"PER"],[371,387,"PER"],[756,777,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/8/"}