{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/54517/","ner_text":"201 Vermögen auf einige Jahr zum Genuss zu überlassen, so hat man auch oberkeitlicherseits bey eingesechener billichkeit dieses seines begehrens einsolches deneselben bis der verhandene Sohn das 24iste Jahr seines Alters erfillet haben wird. jedoch mit deme zum würcklichen Genuss eingeraumt, das er Pro 1mo alle hievor einkommene abzüg an gehörde bezahlen, 2do Erstgemelt seinen Sohn nebst der ohnehin als Vatter Christ Chatollisch schuldigen Erziechen mit Kost und Kleidung nach seinen Vermögen unterhalten, und verpflegen, auch nach erricht 20isten Jahr seines Alters sen zu einen wenigen Lohn, und Ergözlichkeit jährlich drey Gulden hinnaus zahlen und entlich pro 3tio Er Wittiber im Fall, das er mehr besagt Knollische Haab und Guth wärenden Genuss Jahren verwenden sollte, von dem Restirend eheweiblichen Vermögen nicht mehr als die halfte bis Verlauf obbestimter Zeit zu genügen haben solle. # # Schlüsslich hat auch der Wittiber in Fall, da er zur 2.ten Ehe schreitten in die solcher Kinder erzeügen wurde, die Morgengab per 166 fl 20 x dem Sohn ersterer Ehe zuersetzen und ut zu machen. Zum Fürpfand würdet des Nuzgenussenden Vatter Pett Peter Pässler ganz- und velliges Vermögen eingesezt, verhaft und verschrieben udn zwar ohne Neüerung der alten Hypotece","ner_sample":{"text":"201 Vermögen auf einige Jahr zum Genuss zu überlassen, so hat man auch oberkeitlicherseits bey eingesechener billichkeit dieses seines begehrens einsolches deneselben bis der verhandene Sohn das 24iste Jahr seines Alters erfillet haben wird. jedoch mit deme zum würcklichen Genuss eingeraumt, das er Pro 1mo alle hievor einkommene abzüg an gehörde bezahlen, 2do Erstgemelt seinen Sohn nebst der ohnehin als Vatter Christ Chatollisch schuldigen Erziechen mit Kost und Kleidung nach seinen Vermögen unterhalten, und verpflegen, auch nach erricht 20isten Jahr seines Alters sen zu einen wenigen Lohn, und Ergözlichkeit jährlich drey Gulden hinnaus zahlen und entlich pro 3tio Er Wittiber im Fall, das er mehr besagt Knollische Haab und Guth wärenden Genuss Jahren verwenden sollte, von dem Restirend eheweiblichen Vermögen nicht mehr als die halfte bis Verlauf obbestimter Zeit zu genügen haben solle. # # Schlüsslich hat auch der Wittiber in Fall, da er zur 2.ten Ehe schreitten in die solcher Kinder erzeügen wurde, die Morgengab per 166 fl 20 x dem Sohn ersterer Ehe zuersetzen und ut zu machen. Zum Fürpfand würdet des Nuzgenussenden Vatter Pett Peter Pässler ganz- und velliges Vermögen eingesezt, verhaft und verschrieben udn zwar ohne Neüerung der alten Hypotece","entities":[[1142,1160,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/8/"}