{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/53120/?format=json","ner_text":"anno 1576 ist der furstlich rath zum zweittenn mahl zusamen erfordert unnd damals proponirt wordenn: Dieweil inn voriger raths versamlung dahin geschlossen wehre, daß der erste artl. oder punct der proposition soltte zuvorderst durch ein ausschus consultirt unndt desselbenn bedenckhen volgenndts dem ganntzenn rath referirt worden, so wehre es nun an deme, daß ein solcher außschus verordnet wurde, wieviel nemlich unnd dann, ob dieselbige personenn inn gemein vonn den beiden bänncken oder aber auß denn kreißen solttenn erwehlet werdenn. Ist daß mehr unndt fast einhellig dahin geschlossenn wordenn, es soltten auß idem kreyß zwo personenn, nemlich ein geistlicher unnd ein weltlicher, genommen werdenn, unnd soltte sich ein jeder kreyß derselbenn beidenn personen halben selbst vergleichen.","ner_sample":{"text":"anno 1576 ist der furstlich rath zum zweittenn mahl zusamen erfordert unnd damals proponirt wordenn: Dieweil inn voriger raths versamlung dahin geschlossen wehre, daß der erste artl. oder punct der proposition soltte zuvorderst durch ein ausschus consultirt unndt desselbenn bedenckhen volgenndts dem ganntzenn rath referirt worden, so wehre es nun an deme, daß ein solcher außschus verordnet wurde, wieviel nemlich unnd dann, ob dieselbige personenn inn gemein vonn den beiden bänncken oder aber auß denn kreißen solttenn erwehlet werdenn. Ist daß mehr unndt fast einhellig dahin geschlossenn wordenn, es soltten auß idem kreyß zwo personenn, nemlich ein geistlicher unnd ein weltlicher, genommen werdenn, unnd soltte sich ein jeder kreyß derselbenn beidenn personen halben selbst vergleichen.","entities":[[0,9,"DATE"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"DATE","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/7/?format=json"}