{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/51455/?format=json","ner_text":"Das die gemeinen ständte wol bedechtlich, beschloßenen muntz edict, ungeachtet ettlicher sonderbahrer beschwehrungen undt einreden, nach zuesetzen gedechten, daran trugen ihre Mt. ein gnediges gefallen. Weren auch gleichsfalls wie bißhero auch forthin demselbem selbsten nachzuesetzen entschloßen der hoffnung, andere ständte würdten sich auch deßen befleißigen, damit eine durchgehendte gleicheit möchte gehallten werdten. Dagegen were ihr Mt. deß erbiettens, bei der könniglichen Mt. zue Hispanien unndt dero nider burgundtischer regierung, deßgleichen den Schweitzeren unndt dero selbst könnigreichen sich dahin zu bemuhen, damit so vill muglich dieselben sich mit ihren muntzen deß heilligen Reichs ordtnung verglichen unndt ob wohln von der f. Dlt. ertzhertzogen Ferdinandten zue Osterreich, so wohln auch dem ertzbischoven zue Saltzburg allerlei beschwehrung undt protestationes einkommen, so wölle doch ihre Mt. nicht unterlaßen, mit denselben dahin zue handlen, das sie sich von den gemeinen ständten nicht absonderen. Im fall aber solches ie nicht bei ihnen zuerhallten, so wölle ihre Mt. verhoffen, die gemeine ständte werdten in betrachten der von ihnen außgefuhrtten wißentlich beschwehrungen ihnen auch etwas entgegen gehen. Es laße ihr Mt. ihr auch gefallen, das die pfennig, mit denen das Reich uberfullet, auf ettliche jahr ganz unndt gar unndt die halben batzen auf mas unndt ordtnung, wie bedacht ist, abgeschafft werdten. Unndt das es bei dem jenigem, was wegen der ordtentlichen muntz stette zue Speyr unndt Franckhfurt statuirt, verbleibe. Möchte aber auch woll leiden, das man auf mittel unndt wege gedechte, wie auch die doppelthaller, Pauliner, Schweitzer unndt dergleichen böße muntzen aus dem landt gebracht unndt den wucherlichen geldt kaufmanschafften gesteühret undt die execution deß muntz edicts mit mehrerem ernst getriben würdte. Darbei achte ihre Mt. fur rahttsamb, das zue verhuettung der schädlichen verfuhrung deß geldts undt das nicht etwa deßen mangel im Reich erschiene beidte, guttes unndt bößes, auß dem Reich zuefuhren verbotthen. Das böße aber allgemach aufgewexellt undt umbgepreget werdte.","ner_sample":{"text":"Das die gemeinen ständte wol bedechtlich, beschloßenen muntz edict, ungeachtet ettlicher sonderbahrer beschwehrungen undt einreden, nach zuesetzen gedechten, daran trugen ihre Mt. ein gnediges gefallen. Weren auch gleichsfalls wie bißhero auch forthin demselbem selbsten nachzuesetzen entschloßen der hoffnung, andere ständte würdten sich auch deßen befleißigen, damit eine durchgehendte gleicheit möchte gehallten werdten. Dagegen were ihr Mt. deß erbiettens, bei der könniglichen Mt. zue Hispanien unndt dero nider burgundtischer regierung, deßgleichen den Schweitzeren unndt dero selbst könnigreichen sich dahin zu bemuhen, damit so vill muglich dieselben sich mit ihren muntzen deß heilligen Reichs ordtnung verglichen unndt ob wohln von der f. Dlt. ertzhertzogen Ferdinandten zue Osterreich, so wohln auch dem ertzbischoven zue Saltzburg allerlei beschwehrung undt protestationes einkommen, so wölle doch ihre Mt. nicht unterlaßen, mit denselben dahin zue handlen, das sie sich von den gemeinen ständten nicht absonderen. Im fall aber solches ie nicht bei ihnen zuerhallten, so wölle ihre Mt. verhoffen, die gemeine ständte werdten in betrachten der von ihnen außgefuhrtten wißentlich beschwehrungen ihnen auch etwas entgegen gehen. Es laße ihr Mt. ihr auch gefallen, das die pfennig, mit denen das Reich uberfullet, auf ettliche jahr ganz unndt gar unndt die halben batzen auf mas unndt ordtnung, wie bedacht ist, abgeschafft werdten. Unndt das es bei dem jenigem, was wegen der ordtentlichen muntz stette zue Speyr unndt Franckhfurt statuirt, verbleibe. Möchte aber auch woll leiden, das man auf mittel unndt wege gedechte, wie auch die doppelthaller, Pauliner, Schweitzer unndt dergleichen böße muntzen aus dem landt gebracht unndt den wucherlichen geldt kaufmanschafften gesteühret undt die execution deß muntz edicts mit mehrerem ernst getriben würdte. Darbei achte ihre Mt. fur rahttsamb, das zue verhuettung der schädlichen verfuhrung deß geldts undt das nicht etwa deßen mangel im Reich erschiene beidte, guttes unndt bößes, auß dem Reich zuefuhren verbotthen. Das böße aber allgemach aufgewexellt undt umbgepreget werdte.","entities":[[754,795,"PER"],[1516,1521,"LOC"],[1528,1539,"LOC"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"LOC,PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/7/?format=json"}