{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/48909/?format=json","ner_text":"Zu dem bedenckt man auch, das hieruntter der bischof nit gnugsam gehortt, derwegen ihr Mt. anzubringen, die sachen in ipso statu bleiben zulaßen und die mandata zu suspendiren und gutliche handlung pflegen zu laßen, in entstehung der guter fur den commissarien ein proceß formiren und die acten ihr Mt. einbringen zu laßen. Alßdan ihr Mt. diffinitive dorauf zusprechen. Domit dem parteyen ihr recht also vorbehalten und sie deßen nicht benommen, auch den, der da schuldig, nach gelegenheit zu straffen. Und das dem apt sein competentz bleibe.","ner_sample":{"text":"Zu dem bedenckt man auch, das hieruntter der bischof nit gnugsam gehortt, derwegen ihr Mt. anzubringen, die sachen in ipso statu bleiben zulaßen und die mandata zu suspendiren und gutliche handlung pflegen zu laßen, in entstehung der guter fur den commissarien ein proceß formiren und die acten ihr Mt. einbringen zu laßen. Alßdan ihr Mt. diffinitive dorauf zusprechen. Domit dem parteyen ihr recht also vorbehalten und sie deßen nicht benommen, auch den, der da schuldig, nach gelegenheit zu straffen. Und das dem apt sein competentz bleibe.","entities":[]},"ner_ent_exist":false,"ner_ent_type":null,"ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/7/?format=json"}