{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/46169/?format=json","ner_text":"Was aber das mehrer anlanget, haben ewer kfl. Gn. wir zuvor underthenigst berichtet, wir auf dasselbe in allen hivorigen zusammenkunfften uber all unser erinnern beruhet und in negst ubergebener supplication unsert halb das wortt meren theils hinzu gesetzt. Ercleren sich auch die andern stende noch teglich, das sie aus sondern habenden bevelich von irer bedingung und ausdrucklichem vorbehalt nicht absehen konnen noch wollen. Dahero zubesorgen, das bei negster zusammen kunfft die anmahnungsschrifft eben dahien wie die vorige gerichtet und etwas mehr wirt gescherpfet werden. Und wan wir obgeschribener maß unser vorigs votum alleine widerholen und aller erst die schrifft ewern kfl. Gn. zuschicken wolten, es mochte bei den andern stenden dahin vorstanden werden, es geschege solchs sie nicht alleine aufzuhalten, sondern uns auch (wie sie uns schon albereit fast zuvorstehen geben) gar von inen abzusondern. Solchs zuvorhueten, bitten wir underthenigst, ewer kfl. Gn. wolten uns zum aller forderlichsten gnedigst resolviren, was wir uns auf solchem fall zuvorhalten. Mittlerweil wollen wir uns befleissigen, die zusammenkunfft, wo immer muglich, noch ein funff oder sechs tage aufzuhalten.","ner_sample":{"text":"Was aber das mehrer anlanget, haben ewer kfl. Gn. wir zuvor underthenigst berichtet, wir auf dasselbe in allen hivorigen zusammenkunfften uber all unser erinnern beruhet und in negst ubergebener supplication unsert halb das wortt meren theils hinzu gesetzt. Ercleren sich auch die andern stende noch teglich, das sie aus sondern habenden bevelich von irer bedingung und ausdrucklichem vorbehalt nicht absehen konnen noch wollen. Dahero zubesorgen, das bei negster zusammen kunfft die anmahnungsschrifft eben dahien wie die vorige gerichtet und etwas mehr wirt gescherpfet werden. Und wan wir obgeschribener maß unser vorigs votum alleine widerholen und aller erst die schrifft ewern kfl. Gn. zuschicken wolten, es mochte bei den andern stenden dahin vorstanden werden, es geschege solchs sie nicht alleine aufzuhalten, sondern uns auch (wie sie uns schon albereit fast zuvorstehen geben) gar von inen abzusondern. Solchs zuvorhueten, bitten wir underthenigst, ewer kfl. Gn. wolten uns zum aller forderlichsten gnedigst resolviren, was wir uns auf solchem fall zuvorhalten. Mittlerweil wollen wir uns befleissigen, die zusammenkunfft, wo immer muglich, noch ein funff oder sechs tage aufzuhalten.","entities":[]},"ner_ent_exist":false,"ner_ent_type":null,"ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/7/?format=json"}