{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/45800/?format=json","ner_text":"Wiewoll auch in gemeiner Reichsversamblung jungst Anno siebentzig zu Speier, dan auch zu Franckfurtt, Anno siebentzig eins, für nöttig und nützlich zusein, ermeßen, und beschloßen worden, das in einem jeden Kreiß, sondere gemeine allß dreij oder vier Müntzstett anzustellen wie dan auch dasselbig also verabschiedt und zuhaltten gebotten worden. Doch dieweil in solchem die Stende des Ober Rheinischen Kreiß ire schuldigkeitt biß dahero, nitt geleistett, alß wollen wir denselben Stenden, samptt und sonder, beij verliehrung eines jeden Müntzgerechtigkeitt, hiemitt bevolhen haben, in deme iren schuldigen gehorsamb mitt anstellung der dreij oder vier Müntzstett auff nechstkunfftigen Probationtag den ersten Maij, auch wurcklich zuerzeigen, und unß deßwegen, iren verrichten gehorsamb gleich zuzuschreiben.","ner_sample":{"text":"Wiewoll auch in gemeiner Reichsversamblung jungst Anno siebentzig zu Speier, dan auch zu Franckfurtt, Anno siebentzig eins, für nöttig und nützlich zusein, ermeßen, und beschloßen worden, das in einem jeden Kreiß, sondere gemeine allß dreij oder vier Müntzstett anzustellen wie dan auch dasselbig also verabschiedt und zuhaltten gebotten worden. Doch dieweil in solchem die Stende des Ober Rheinischen Kreiß ire schuldigkeitt biß dahero, nitt geleistett, alß wollen wir denselben Stenden, samptt und sonder, beij verliehrung eines jeden Müntzgerechtigkeitt, hiemitt bevolhen haben, in deme iren schuldigen gehorsamb mitt anstellung der dreij oder vier Müntzstett auff nechstkunfftigen Probationtag den ersten Maij, auch wurcklich zuerzeigen, und unß deßwegen, iren verrichten gehorsamb gleich zuzuschreiben.","entities":[[50,65,"DATE"],[69,75,"LOC"],[89,100,"LOC"],[102,117,"DATE"],[702,713,"DATE"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"LOC,DATE","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/7/?format=json"}