{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/45778/?format=json","ner_text":"Doch dieweil im Visitation Abschied, Anno siebentzig dreij. Durch unsere abgeordnette Kaij. Commissarien und anwesende Visitatom, ettliche sondere fürkommene Puncten, dermaßen vernunfftiglich erklärtt, das dieselbige nitt zu verbeßeren, derhalben damitt darvon auch jederman wissenschafft gehaben möge, haben wir mitt furwißen und beschluß jetzo erscheinender Stenden, Rathen und Pottschafften, dieselbige erclärtte Puncten, auch durch jetzigen Abschiedt, ferners zur gemeinen Reichssatzung beerefftigen wollen. Setzen und ordnen demnach, da einicher Procurator terminum ordinationis, ohn handelung furubergehen ließ, unnd derselbig darüber sich endtschuldigett, oder contumacirt wurde, auch sein gegentheil ime seine selbst gebettene fernere geraume Zeitt, cum comminatione praeiudiciali zuzulaßen erpiettig, das er solche eingewillligte Zeitt praeiudicialiter ohnweitters submittiren, beij straff der ordtnung anzunehmen schuldig sein, auch solchs annehmen eben den effect, gleich ime die Zeitt durch bescheidt praeiudicialiter angesetzt worden weher, haben soll, doch dha sij der Zeitt, oder anderer Ursachen halben strittig, soll man unnsers Cammerrichters bescheidt darüber, wie zu Speier verabschiedett, begeren und erwartten mögen.","ner_sample":{"text":"Doch dieweil im Visitation Abschied, Anno siebentzig dreij. Durch unsere abgeordnette Kaij. Commissarien und anwesende Visitatom, ettliche sondere fürkommene Puncten, dermaßen vernunfftiglich erklärtt, das dieselbige nitt zu verbeßeren, derhalben damitt darvon auch jederman wissenschafft gehaben möge, haben wir mitt furwißen und beschluß jetzo erscheinender Stenden, Rathen und Pottschafften, dieselbige erclärtte Puncten, auch durch jetzigen Abschiedt, ferners zur gemeinen Reichssatzung beerefftigen wollen. Setzen und ordnen demnach, da einicher Procurator terminum ordinationis, ohn handelung furubergehen ließ, unnd derselbig darüber sich endtschuldigett, oder contumacirt wurde, auch sein gegentheil ime seine selbst gebettene fernere geraume Zeitt, cum comminatione praeiudiciali zuzulaßen erpiettig, das er solche eingewillligte Zeitt praeiudicialiter ohnweitters submittiren, beij straff der ordtnung anzunehmen schuldig sein, auch solchs annehmen eben den effect, gleich ime die Zeitt durch bescheidt praeiudicialiter angesetzt worden weher, haben soll, doch dha sij der Zeitt, oder anderer Ursachen halben strittig, soll man unnsers Cammerrichters bescheidt darüber, wie zu Speier verabschiedett, begeren und erwartten mögen.","entities":[[37,59,"DATE"],[1187,1193,"LOC"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"LOC,DATE","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/7/?format=json"}