{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/43519/?format=json","ner_text":"Solche meinung ist den churfürstlichen wider angezeigt, welche nach gehaltener underred sich darauf weitter erklert, daß man beede meinungen in dem punct, wie die underthonen zubelegen, so under anderen güeter haben, referiren und darbey vermelden wolle, daß der fürsten rath sich mit denen vergleich, die die wort „ahn dem orten, da die unterthanen gesessen“ heraussen gelassen. Waß aber Saltzburg und andere, so under Osterreich güeter haben, anlang, deßgleichen die see stett, soll solches auch im bedencken der fürstlichen begehren gemeß vermeldet werden. Sovil dann die wort „mit mittel oder ohn mittel“ betreff, sollen dieselbe also gesetzet, daß sie allein von denen stifften, welche hievor dem Reich immediate contribuirt, daß derselben nicht solle verschonet werden, sonder die contribution von den jenigen, die sie eingezogen erlegt werden.","ner_sample":{"text":"Solche meinung ist den churfürstlichen wider angezeigt, welche nach gehaltener underred sich darauf weitter erklert, daß man beede meinungen in dem punct, wie die underthonen zubelegen, so under anderen güeter haben, referiren und darbey vermelden wolle, daß der fürsten rath sich mit denen vergleich, die die wort „ahn dem orten, da die unterthanen gesessen“ heraussen gelassen. Waß aber Saltzburg und andere, so under Osterreich güeter haben, anlang, deßgleichen die see stett, soll solches auch im bedencken der fürstlichen begehren gemeß vermeldet werden. Sovil dann die wort „mit mittel oder ohn mittel“ betreff, sollen dieselbe also gesetzet, daß sie allein von denen stifften, welche hievor dem Reich immediate contribuirt, daß derselben nicht solle verschonet werden, sonder die contribution von den jenigen, die sie eingezogen erlegt werden.","entities":[[389,398,"LOC"],[420,430,"LOC"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"LOC","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/7/?format=json"}